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Immobilienmakler

Der Immobilienmakler kann sowohl als Vermittler oder auch als Nachweismakler in Erscheinung treten. Die meisten Immobilienmakler sind selbstständige Gewerbetreibende. Er benötigt zur Ausübung seines Berufes, neben der Gewerbeanmeldung noch die behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung um als Immobilienmakler in Erscheinung zu treten. Diese Erlaubnis beinhaltet die Abschlußvermittlung (Vermittlungsmakler und die Gelegenheit zum Abschluß (Nachweismakler) von Verträgen über grundstücksgleiche Rechte, Wohn – und gewerbliche Räume sowie Grundstücke. Meist erhält der Immobilienmakler für seine Tätigkeit eine so genannte Courtage, eine Maklerprovision. Es gibt noch keine gesetzlich normierten Voraussetzungen in Deutschland für die Ausbildung zum Immobilienmakler. Ohne einen Nachweis einer spezifizierten Qualifikation können Häuser, Wohnungen und Gewebeobjekte vermittelt werden. Die Immobilienmärkte werden immer spezifischer und die Rahmenbedingungen komplexer. Dadurch ist ein hoher Einsatz des Immobilienmaklers erforderlich. Der persönliche Einsatz, die kommunikativen Fähigkeiten sowie das Verkaufstalent und ein hohes Maß an Kenntnissen über die regionalen und überregionalen Immobilienmärkte und auch ein qualifiziertes Fachwissen rund um die Immobilie sind das A und O des Immobilienmaklers. Nicht nur Vermittler ist der Immobilienmakler, sondern auch gleichzeitig ein Immobilienberater. In der Praxis wird unterschieden in den Nachweismakler und den Vermittlungsmakler. Der Unterschied liegt im Maklerhonorar. Die Gelegenheit den Abschluss eines Vertrages nachzuweisen hat der Nachweismakler. Erfüllt ist dieser Nachweis wenn der Makler seine Kenntnisse dem Auftragnehmer vermittelt, wodurch er in der Lage ist die Verhandlungen mit dem Berechtigten zu führen, mit dem Hintergrund des Vertragsabschlusses. Im Vordergrund steht die Aushandlung des Preises unter den Kaufvertragsparteien. Ausreichend ist die Nachweistätigkeit nur wenn der Kunde in konkrete Verhandlungen eingetreten ist. Interessent und Eigentümer sind vom Makler zusammen zu führen. Kommt es zu dieser Zusammenführung hat der Makler seinen Nachweis erbracht. Der Abschluss des Hauptvertrages macht den Vermittlungsmakler aus. In diesem Falle muss der Makler die Interessen zwischen beiden Parteien vermitteln, muss Unterlagen und Belege beschaffen und Nachforschungen anstellen. Dabei muss der Immobilienmakler neutral beiden gegenüber beiden Parteien.